Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Mit 1. Juni 2015 ist die Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) in Kraft getreten. Sie ist für alle Ausbildungsärztinnen/Ausbildungsärzte verpflichtend, die mit oder nach dem Stichtag erstmals eine Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin/zum Facharzt beginnen. Sofern eine Ausbildung vor dem 1. Juni 2015 begonnen wurde, kann zwischen der ÄAO 2006 und ÄAO 2015 gewählt werden.
Die Ausbildung ist in drei Abschnitte gegliedert und dauert derzeit insgesamt mindestens 42 Monate:
- 9 Monate Basisausbildung
- 27 Monate Spitalsturnus (max. 12 Monate davon in einer Lehr(gruppen)praxis absolvierbar)
- 6 Monate verpflichtende Lehrpraxis Allgemeinmedizin (stufenweise Erhöhung auf 9 Monate ab 1.6.2022 und auf 12 Monate ab 1.6.2027)
Um den jeweils nächsten Ausbildungsabschnitt absolvieren zu dürfen, muss der vorherige erfolgreich abgeschlossen sein.
Basisausbildung
Die Basisausbildung muss von allen Ausbildungsärztinnen/Ausbildungsärzten nach dem Studium absolviert werden und umfasst zumindest neun Monate in konservativen und chirurgischen Fächern. Die Einteilung zu den jeweiligen Abteilungen obliegt dem ärztlichen Direktor. Ziel ist es, dass die Ärztinnen und Ärzte während der Basisausbildung alle Inhalte und Kompetenzen erlernen, die im entsprechenden Rasterzeugnis vorgegeben sind und am Ende des Ausbildungsabschnittes die häufigsten Krankheitsbilder erkannt und behandelt werden können.
Spitalsturnus
Der Spitalsturnus umfasst mindestens 27 Monate und beinhaltet folgende vorgegebenen Fächer:
- 9 Monate Innere Medizin
- 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde
- 3 Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- 3 Monate Orthopädie und Traumatologie
- 3 Monate Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin
Zusätzlich müssen zwei Wahlfächer im Ausmaß von mindestens drei Monaten durchlaufen werden. Zur Auswahl stehen:
- Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
- Anästhesiologie und Intensivmedizin
- Augenheilkunde und Optometrie
- Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde*
- Haut- und Geschlechtskrankheiten*
- Neurologie
- Urologie
Es besteht die Möglichkeit, gewisse Ausbildungsfächer in einer ausbildungsberechtigten Lehr(gruppen)praxis zu absolvieren. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Lehrpraxis nach ÄAO 2015.
(*) Werden die Fächer Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde sowie Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht als Wahlfach im Rahmen des Spitalsturnus absolviert, so müssen diese im Zuge der verpflichtenden Lehrpraxis am Ende der Ausbildung vermittelt werden.
Verpflichtende Lehrpraxis Allgemeinmedizin
Die vorerst sechsmonatige verpflichtende Lehrpraxis bei einem Arzt bzw. einer Ärztin für Allgemeinmedizin stellt den letzten Ausbildungsabschnitt dar. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Lehrpraxis.
Prüfung
Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, ist es außerdem nötig die Prüfung „Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin“ positiv zu absolvieren. Diesbezügliche Informationen sind unter den FAQ Arztprüfung sowie auf der Homepage der Arztakademie zu finden.
Diplomausstellung
Am Ende der Ausbildung reichen Sie über die Landesärztekammer Ihren Antrag für die Ausstellung des Diploms „Ärztin für Allgemeinmedizin“ bzw. „Arzt für Allgemeinmedizin“ ein. Für die Diplomausstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Alle Rasterzeugnisse im Original
- Antragsformular zur Diplomausstellung
- Prüfungszertifikat der Prüfung „Arzt für Allgemeinmedizin“
- Ärzteausweis
Alle notwendigen Unterlagen können Sie eingeschrieben per Post an uns schicken oder während unserer Öffnungszeiten (Mo, Di, Do 8.00-16.00 Uhr, Mi 8.00-18.00 Uhr und Fr 8.00-12.00 Uhr) persönlich bei uns abgeben.
Zusätzliche Informationen zur Diplomausstellung finden Sie in den FAQ Diplomausstellung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin nach ÄAO 2015 finden Sie auch in unserem Turnusärzteleitfaden sowie den FAQ Allgemeinmedizin Ausbildung.