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Honorarvereinbarungen mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreich

Die zur Zeit gültigen Honorarvereinbarungen (stationäre Vereinbarung, Honorare bezüglich Akutgeriatrie/Remobilisation, Remobilisation/Nachsorge, Palliativstationen, stationäre Sondervereinbarung über definierte verweildauerunabhängige Leistungen, OP-Schema 2006 - Version 5.1) sind seit 1.1.2024 (Aufnahmedatum) in Kraft und gelten bis 31.12.2025. Für diese zweijährigen Laufzeit konnte für 2024 gegenüber 2023 eine Honorarsteigerung um 7,2 % für operative Honorare und um 7,5 % für konservative Honorare erreicht werden. Diese Honorare werden für 2025 um den Juli/2024-VPI erhöht, sofern dieser Wert größer null und kleiner-gleich 5,5 % ist. Bei einem Wert unter null oder größer als 5,5 % sind zu diesem Zeitpunkt umgehend Verhandlungen für 2025 zu führen.

Stationäre Honorarvereinbarung (pdf) 940 KB
zwischen der Ärztekammer für Niederösterreich und dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs - Anlage V - Stand: Jänner 2024