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Der Nationalrat hat ein Patientenverfügungsgesetz beschlossen, das am 1. Juni 2006 in Kraft getreten ist. Seither wurde es an jüngere Gesetze angepasst und in kleinen Bereichen novelliert. Das Patientenverfügungsgesetz richtet sich sowohl an jene Ärztinnen und Ärzte, die bei der Errichtung einer Patientenverfügung beteiligt sind, als auch an alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, muss sie vor einer juristischen Expertin bzw. einem Experten errichtet werden. Obligatorisch ist aber auch die umfassende ärztliche Aufklärung über alle damit verbundenen Möglichkeiten und Folgen.

Empfehlungstarif der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der ÖÄK für die ärztliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung pro angefangener halber Stunde:

Gültig ab 1. Jänner 2025: EUR 160,--
Gültig ab 1. Jänner 2024: EUR 155,--

Auf der Website der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft gibt es einen Ratgeber für Patientinnen und Patienten, das entsprechende Formular zur Erstellung einer Patientenverfügung, eine Hinweiskarte auf eine Patientenverfügung sowie die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

Ärztinnen und Ärzte in Niederösterreich, die Patientenverfügungen errichten, können sich in eine Liste eintragen lassen, die auf dieser Website abgerufen werden kann.

Kontakt

© Bernhard Noll
Mag.a Felicitas Mahringer, LLM
+43 1 53751 238

Downloads

Patientenverfügung und Selbstbestimmung (pdf) 2 MB
Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zur Erstellung und Anwendung einer Patientenverfügung
Checkliste (pdf) 2 MB
für die Überprüfung, ob eine verbindliche oder beachtliche Patientenverfügung vorliegt
Arbeitsbehelf Patientenverfügung (pdf) 196 KB
Formulierungshilfen, Anleitungen, Kontrollfragen und Merkblätter