Zu übermitteln sind das Antragsformular für die Diplomausstellung, die Originale der Rasterzeugnisse, der Arztausweis und das Prüfungszertifikat der Prüfung „Arzt für Allgemeinmedizin".
Wurde der Notarztkurs absolviert, so sind die Teilnahme- und Prüfungsbestätigung beizulegen.
Sowohl für das Notarztdekret als auch für das ius practicandi ist ein entsprechendes Antragsformular auszufüllen.

Gerne übergeben wir Ihnen diese aber auch persönlich, wenn Sie die Zeugnisse bei uns vorlegen.

Formulare

Ärztinnen/Ärzte, die ihre Ausbildung nach der Ärzteausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006) absolvieren, können wählen, ob die Rasterzeugnisse bereits vorab oder aber erst am Ende der Ausbildung zur Überprüfung vorgelegt werden. Darauf zu achten ist, dass Rasterzeugnisse erst am letzten Tag der Ausbildung im jeweiligen Fach bzw. am darauf folgenden Tag ausgestellt werden dürfen.

Nach der ÄAO 2015 stellt der positive Abschluss der Basisausbildung die Grundvoraussetzung für den Beginn der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin dar. Wir ersuchen daher, das entsprechende Rasterzeugnis im Original ehestmöglich nach Absolvierung zur Überprüfung vorzulegen.

Spätestens acht Wochen vor dem geplanten Antritt in der Lehrpraxis sind alle bis dahin vorliegenden Rasterzeugnisse abzugeben.

Wiederum ist darauf zu achten, dass Rasterzeugnisse erst am letzten Tag der Ausbildung im jeweiligen Fach bzw. am darauf folgenden Tag ausgestellt werden dürfen.

Spezialdiplome fallen in den Zuständigkeitsbereich der Akademie der Ärzte. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Website der  Akademie der Ärzte. Ebenso benötigt wird eine Kopie des Diploms.

Gerne können Sie die benötigten Unterlagen auch am Postweg an uns übermitteln. Da es sich um Originaldokumente handelt, ersuchen wir jedoch, diese eingeschrieben zu schicken. Auch ist es möglich, dass jemand in Vertretung zu uns in die Ärztekammer kommt. In beiden Fällen ist natürlich das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular beizulegen. Persönlich können die Unterlagen jederzeit innerhalb unserer Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung abgegeben werden.

Der Ausweis wird an die Österreichische Ärztekammer übermittelt, um das silberne Hologramm von TÄ/TA (Turnusärztin/Turnusarzt) auf AM (Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner) ändern zu lassen. Der korrigierte Ausweis wird Ihnen am Postweg eingeschrieben zugeschickt.

Einen neuen Ausweis erhalten Sie nur dann, wenn Ihr alter Ausweis kaputt ist, eine Namensänderung vorliegt, der Ausweis gestohlen wurde oder verloren gegangen ist. In den genannten Fällen werden ein Passfoto, ein ausgefülltes Datenblatt und gegebenenfalls die jeweiligen Urkunden (Heiratsurkunde etc.) oder die Diebstahls- bzw. Verlustanzeige benötigt.

Die Rasterzeugnisse werden in der Ärztekammer überprüft. Sind diese nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, veranlassen wir in Absprache mit Ihnen und dem jeweiligen Krankenhaus bzw. der Lehrpraxis, in dem/der Sie tätig waren, eine Korrektur. Die Originale werden gemeinsam mit dem Diplom „Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin" eingeschrieben wieder an Sie retourniert.

Sofern alle Rasterzeugnisse ordnungsgemäß ausgefüllt und alle Meldungen korrekt erfolgt sind, wird das Diplom nach etwa zwei bis drei Wochen an die angegebene Zustelladresse übermittelt. Müssen Korrekturen vorgenommen werden, kommt es zu einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung.

Bei aufrechtem Dienstverhältnis erhält der Dienstgeber eine Kopie des Diploms.

Die Eintragung der Anerkennung/Berufsberechtigung als Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner erfolgt nach Einlangen des Diploms automatisch.