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Aufklärungspflicht
Vor der Durchführung jeder Impfung oder Impfserie besteht eine ärztliche Aufklärungspflicht. Der Impfling oder ihre/seine Eltern oder Sorgeberechtigten sollen dadurch in die Lage versetzt werden, über die Teilnahme an der Impfung zu entscheiden.
Link: Aufklärungs- und Dokumentationsbogen zur Schutzimfpung in mehreren Sprachen: www.sozialministerium.at
Datenschutz
Zur Abrechnung geförderter Schutzimpfungen werden unter Umständen Listen mit den Daten der geimpften Personen an den Kostenträger bzw. den Fördergeber, in erster Linie an das Land NÖ, übermittelt. Derzeit kann nicht abschließend beantwortet werden, ob diese Meldung ohne ausdrückliche Einwilligung der Impflinge bzw. ihrer Vertreter - insbesondere der Eltern - zulässig ist. Es wird daher empfohlen, vor der Übermittlung der Daten die schriftliche Einwilligung des Impflings bzw. seines Vertreters einzuholen. Zu beachten ist weiters, dass die Übermittlung von Patientendaten in einer ungesicherten E-Mail unzulässig ist.
Impfungen des Gesundheitspersonals
Als Erweiterung des Österreichischen Impfplans wurden 2012 Empfehlungen für Impfungen des Gesundheitspersonals vom Institut für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin als österreichische Referenzzentrale für Impfungen, Reise-und Tropenmedizin des BMG in Kooperation mit dem Gesundheitsministerium und einem Expertengremium (u.a. den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums) erstellt. Die Empfehlungen sollen eine Hilfestellung in der Umsetzung der wichtigen Impfungen in diversen Risikobereichen für das Personal (inklusive aller in Ausbildung befindlicher Personen) in Spitälern, Instituten und Labors sowie an den medizinischen Universitäten darstellen.