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Ärzte-Ausbildungsordnung 2006

Mit 1. Juni 2015 ist die Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006) außer Kraft getreten. Ärztinnen/Ärzte, die ihre Ausbildung spätestens am 31. Mai 2015 begonnen haben, können diese bis längstens 30. Juni 2030 nach der ÄAO 2006 abschließen (§ 235 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, § 27 Abs. 1 ÄAO 2015).

Sofern ein Abschluss einer begonnenen Ausbildung gemäß ÄAO 2006 bis zu diesem Stichtag zeitlich nicht realisierbar ist, wird die Möglichkeit des Umstiegs in die ÄAO 2015 sowie unter der Voraussetzung der Gleichwertigkeit die Anrechnung der Ausbildung bestehen.

Auf freiwilliger Basis ist seit dem 1. März 2016 ein Wechsel von der ÄAO 2006 in die ÄAO 2015 möglich. Zu beachten ist hierbei, dass nach einem Umstieg ausschließlich die Vorgaben der ÄAO 2015 gelten. Ein anschließender Wechsel zurück in die ÄAO 2006 ist rechtlich nicht möglich. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Vereinbarung zwischen Träger und Turnusärztin/Turnusarzt, nur die organisationsrechtlichen Bestimmungen gemäß ÄAO 2015 zu übernehmen, selbst wenn die fachliche Ausbildung weiterhin nach der ÄAO 2006 erfolgt.

Die Ausbildung dauert mindestens 36 Monate und beinhaltet folgende Fächer:

  • 6 Monate Allgemeinmedizin
  • 4 Monate Chirurgie oder 2 Monate Chirurgie und 2 Monate Unfallchirurgie
  • 4 Monate Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • 2 Monate Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
  • 2 Monate Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • 12 Monate Innere Medizin
    wobei darauf eine Ausbildung in einem der folgenden Fächer im Ausmaß von höchstens 3 Monaten anrechenbar ist: Anästhesiologie und Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde und Optometrie, Lungenkrankheiten, Nuklearmedizin, Radiologie, Orthopädie und Orthopädische Chirurgie, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, Strahlentherapie-Radioonkologie, Urologie
  • 4 Monate Kinder- und Jugendheilkunde
  • 2 Monate Neurologie oder Psychiatrie

Es besteht die Option, gewisse Ausbildungsfächer in einer ausbildungsberechtigten Lehr(gruppen)praxis oder einem Lehrambulatorium zu absolvieren. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Lehrpraxis nach ÄAO 2006.

Prüfung

Um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen, ist es außerdem nötig die Prüfung „Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin“ positiv zu absolvieren. Diesbezügliche Informationen sind unter den FAQ Arztprüfung sowie auf der Homepage der Arztakademie zu finden.

Diplomausstellung

Am Ende der Ausbildung reichen Sie über die Landesärztekammer Ihren Antrag für die Ausstellung des Diploms „Ärztin für Allgemeinmedizin“ bzw. „Arzt für Allgemeinmedizin“ ein. Für die Diplomausstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

Alle notwendigen Unterlagen können Sie eingeschrieben per Post an uns schicken oder während unserer Öffnungszeiten (Mo, Di, Do 8.00-16.00 Uhr, Mi 8.00-18.00 Uhr und Fr 8.00-12.00 Uhr) persönlich bei uns abgeben.

Zusätzliche Informationen zur Diplomausstellung finden Sie in den FAQ Diplomausstellung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für Allgemeinmedizin nach ÄAO 2006 finden Sie auch in unserem Turnusärzteleitfaden  sowie den FAQ Allgemeinmedizin Ausbildung.