Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, sich laufend im Rahmen anerkannter Fortbildungsprogramme fortzubilden (§ 49 Abs. 1 ÄrzteG).

Das Diplom-Fortbildungsprogramm gibt den Ärztinnen und Ärzten  Orientierung über Umfang und Struktur ihrer kontinuierlichen Fortbildung. Mit dem Fortbildungsdiplom (DFP-Diplom) der ÖÄK weisen Ärztinnen und Ärzte nach, dass sie gemäß der „Verordnung über ärztliche Fortbildung" an strukturierter, hochwertiger ärztlicher Fortbildung teilgenommen haben.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum DFP gegliedert nach folgenden Bereichen:

Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Fortbildungsakademie gerne zur Verfügung.