Empfehlungstarife für Privatleistungen
Für Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärztinnen/-ärzte
Die Kurienversammlung der niedergelassenen Ärzte hat Empfehlungstarife für Privatleistungen beschlossen.
Empfehlungstarife der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der ÖÄK
Die BKNÄ-Empfehlungstarife wurden mit dem Verbraucherpreisindex mit Stichtag 1. Juli 2024 gegenüber 1. Juli 2023 valorisiert (d.s. 2,9 %). Dies betrifft folgende Leistungen:
Beratungen & Begutachtungen
Empfehlungstarif für ärztliche Gespräche und Begutachtung gemäß § 7 Sterbeverfügungsgesetz
Valorisierter Empfehlungstarif pro angefangener halber Stunde, Honorare für Wegzeiten, Fahrtspesen etc. sind separat zu vereinbaren.
Ab 1. Jänner 2025: EUR 160,-- pro angefangener halber Stunde
Ab 1. Jänner 2024: EUR 155,-- pro angefangener halber Stunde
Empfehlungstarif für die ärztliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erstellung einer Patientenverfügung
Valorisierte Empfehlungstarif pro angefangener halber Stunde:
Ab 1. Jänner 2025: EUR 160,-- pro angefangener halber Stunde
Ab 1. Jänner 2024: EUR 155,-- pro angefangener halber Stunde
Impfen
Empfehlungstarif für Impfungen
Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte hat eine Valorisierung der Empfehlungstarife für Impfungen vorgenommen. Eine jährliche Valorisierung wird in Zukunft automatisch erfolgen.
- Empfehlungstarif für Impfungen außerhalb von Aktionen: ab 1. Jänner 2025: EUR 23,--
- Empfehlungstarif für Impfungen außerhalb von Aktionen: ab 1. Jänner 2024: EUR 22,--
Empfehlungstarif für die Durchführung von Influenza-, RSV- und C0VID 19-Testungen von Personen in den Ordinationen
Ab 1. Jänner 2025: Je durchgeführtem Test gebührt ein Honorar in der Höhe von EUR 26,-- sowie Einkaufspreis der Test-Kits.
Ab 1. Jänner 2024: Je durchgeführtem Test gebührt ein Honorar in der Höhe von EUR 25,-- sowie Einkaufspreis der Test-Kits.
Impfen & Dokumentation
Empfehlungstarife für die Nachtragung von Impfungen in den eImpfpass
Ab 1. Jänner 2025:
- bei 1 - 2 Nachträge EUR 31,--
- bei 3 und mehr Nachträgen EUR 44,--
- bei Nachtragungen mit ausführlicher Beratung EUR 56,--
Ab 1. Jänner 2024:
- bei 1 - 2 Nachträge EUR 30,--
- bei 3 und mehr Nachträgen EUR 42,--
- bei Nachtragungen mit ausführlicher Beratung EUR 54,--
Atteste, sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen
Empfehlungstarife für sonstige Arztauskünfte bzw. ärztliche Feststellungen
Ab 1. Jänner 2025: EUR 52,--
Ab 1. Jänner 2024 EUR 50,--
Lebensversicherungsuntersuchungen
Diese Vereinbarung regelt den Umfang und die Honorierung der ärztlichen Leistungen von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, welche insbesondere in Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erhöhung von Lebensversicherungen, Versicherungsschutz im Todesfall, im Fall der Berufsunfähigkeit oder im Pflegefall erbracht werden.
Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2025:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 195,38
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 53,93
Indexanpassung der Honorare ab 1. Jänner 2024:
Ärztliches Attest für Lebensversicherungen: EUR 191,93
Arztauskunft über anamnestisch bekannte Daten: EUR 52,98