e-Card-Anbindung für Wahlärzt:innen
Im aktuellen Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform ist festgehalten, dass Wahlärzt:innen ab 1. Jänner 2026 ans e-Card-System angebunden sein müssen. Wir haben daher die wichtigsten Informationen zum Thema e-Card-Anschluss in Wahlarztordinationen hier für Sie zusammengefasst.
Die Anbindung an das e-Card-System wird über einen Netzbetreiber hergestellt. Die Kosten für den e-Card-Anschluss belaufen sich aktuell auf ca. € 100,-/Monat. Je nach den Erfordernissen in Ihrer Ordination (höhere Bandbreite, zusätzliche Lesegeräte) können die Kosten auch höher sein, zusätzlich können einmalig Kosten für die Erstinstallation anfallen.
Die Angebote unterscheiden sich je nach Anbieter geringfügig. Wir raten daher, Angebote von den einzelnen Netzbetreibern einzuholen und zu vergleichen. Eine Übersicht über die e-Card-Provider finden Sie hier: Link: www.chipkarte.at
Ihr Softwareanbieter kann Ihnen mitteilen, ob eine e-Card-Anbindung mit Ihrem aktuell verwendeten Softwareprodukt möglich ist. Bei cloudbasierten Softwarelösungen ist dies unter Umständen noch nicht der Fall, an einer Umsetzung wird allerdings bereits gearbeitet. Wenn Sie aktuell kein gängiges Arztsoftwareprodukt nutzen, finden Sie unter folgendem Link eine Auflistung der von der Sozialversicherung zertifizierten Anbieter:
Link: Zertifizierte Anbieter
Zusätzlich zum e-Card-Anschluss fallen auch beim Softwareanbieter Kosten für die einzelnen e-Card-Module an (einmalige Installationskosten + laufende Wartungskosten).
Die Verwendung des e-Rezept-Moduls ist zum Erhalt einer Rezepturbefugnis der Kassen zwingend erforderlich. Details zur Wahlarzt-Rezepturbefugnis finden Sie auf unserer Website: www.arztnoe.at/wahlaerzte
Zusätzlich zum e-Rezept können Sie auch das e-Privatrezept nutzen. Dieses ist allerdings nicht verpflichtend zu verwenden, es können nach aktuellem Stand weiterhin Privatrezepte in Papierform ausgestellt werden. Detaillierte Informationen zum e-Rezept und e-Privatrezept finden Sie hier: www.arztnoe.at/e-rezept
Der e-Impfpass stellt ebenfalls ein zusätzliches Softwaremodul dar. Da die Anschaffung recht teuer ist, ist abzuwägen, ob in der Ordination ein integrierter e-Impfpass-Zugang benötigt wird. Alternativ kann auf eine der kostenfreien Eintragungsmöglichkeiten in den e-Impfpass zurückgegriffen werden. Details dazu finden Sie im
Link: www.arztnoe.at/e-impfpass
Der e-Card-Anschluss muss seitens der ÖGK freigeschaltet werden. Bzgl. e-Card-Anbindung für Wahlärzt:innen, online-Übermittlung von Honorarnoten über ELDA/WAHonline und Rezepturbefugnis/Freischaltung e-Rezept kann direkt mit Hrn. Sallmutter von der ÖGK-Verrechnungsstelle Kontakt aufgenommen werden (Tel.: +43 50766 123304, hannes.sallmutter(at)oegk.at).
Für die elektronische Übermittlung von bereits bezahlten Wahlarzt-Honorarnoten über WAHonline wird kein e-Card-Anschluss benötigt. Ab 1. Juli 2024 haben freiberuflich tätige Ärzt:innen sowie ärztliche Gruppenpraxen, für deren Leistungen Kostenerstattungen, Kostenersätze oder Kostenzuschüsse gewährt werden sollen, dem Krankenversicherungsträger die von den Patient:innen nachweislich bezahlten Honorarnoten nach deren Zustimmung mit einem einheitlichen Datensatz in elektronischer Form zu übermitteln!
Ab 300 Patient:innen pro Jahr verpflichtend
Per Gesetz sind jene Ärzt:innen von der elektronischen Übermittlung ausgenommen, denen diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Die mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgestimmte Zumutbarkeit und die daraus resultierende verpflichtende Übermittlung von Honorarnoten in elektronischer Form trifft alle Wahlärzt:innen, die mehr als 300 verschiedene Patient:innen pro Jahr behandeln, deren Honorarnoten bei den Krankenversicherungsträgern zur Kostenerstattung eingereicht werden.
Für bereits praktizierende Wahlärzt:innen sind die Daten des Jahres 2023 maßgeblich. Jene Wahlärzt:innen, die die Patientenanzahl im Jahr 2023 nicht erreicht haben, sowie neue Wahlärzt:innen wird die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung schlagend, sofern absehbar ist, dass die Anzahl von 300 Patient:innen pro Jahr erreicht wird.
Sollte Ihrerseits eine Unsicherheit in der Anzahl der von Ihnen behandelnden Patient:innen vorliegen, können Sie die Daten des Jahres 2023 bei der ÖGK unter folgender E-Mail-Adresse erheben lassen: wahonline(at)oegk.at .