e-Card-Anbindung für Wahlärzt:innen

Im aktuellen Gesetzesentwurf zur Gesundheitsreform ist festgehalten, dass Wahlärzt:innen ab 1. Jänner 2026 ans e-Card-System angebunden sein müssen. Wir haben daher die wichtigsten Informationen zum Thema e-Card-Anschluss in Wahlarztordinationen hier für Sie zusammengefasst.

Die Anbindung an das e-Card-System wird über einen Netzbetreiber hergestellt. Die Kosten für den e-Card-Anschluss belaufen sich aktuell auf ca. € 100,-/Monat. Je nach den Erfordernissen in Ihrer Ordination (höhere Bandbreite, zusätzliche Lesegeräte) können die Kosten auch höher sein, zusätzlich können einmalig Kosten für die Erstinstallation anfallen.

Die Angebote unterscheiden sich je nach Anbieter geringfügig. Wir raten daher, Angebote von den einzelnen Netzbetreibern einzuholen und zu vergleichen. Eine Übersicht über die e-Card-Provider finden Sie hier: Link: www.chipkarte.at

Ihr Softwareanbieter kann Ihnen mitteilen, ob eine e-Card-Anbindung mit Ihrem aktuell verwendeten Softwareprodukt möglich ist. Bei cloudbasierten Softwarelösungen ist dies unter Umständen noch nicht der Fall, an einer Umsetzung wird allerdings bereits gearbeitet. Wenn Sie aktuell kein gängiges Arztsoftwareprodukt nutzen, finden Sie unter folgendem Link eine Auflistung der von der Sozialversicherung zertifizierten Anbieter:

Link: Zertifizierte Anbieter

Zusätzlich zum e-Card-Anschluss fallen auch beim Softwareanbieter Kosten für die einzelnen e-Card-Module an (einmalige Installationskosten + laufende Wartungskosten).

Die Verwendung des e-Rezept-Moduls ist zum Erhalt einer Rezepturbefugnis der Kassen zwingend erforderlich. Details zur Wahlarzt-Rezepturbefugnis finden Sie auf unserer Website: www.arztnoe.at/wahlaerzte

Dazu kommt das e-Privatrezept, für das uns die Kosten aktuell noch nicht bekannt sind. Das e-Privatrezept ist nicht verpflichtend zu verwenden, es können nach aktuellem Stand weiterhin Wahlarztrezepte in Papierform ausgestellt werden.

Der e-Impfpass stellt ebenfalls ein zusätzliches Softwaremodul dar. Da die Anschaffung recht teuer ist, ist abzuwägen, ob in der Ordination ein integrierter e-Impfpass-Zugang benötigt wird. Alternativ kann auf eine der kostenfreien Eintragungsmöglichkeiten in den e-Impfpass zurückgegriffen werden. Details dazu finden Sie im

Link: www.arztnoe.at/e-impfpass

Der e-Card-Anschluss muss seitens der ÖGK freigeschaltet werden. Bzgl. e-Card-Anbindung für Wahlärzt:innen, online-Übermittlung von Honorarnoten über ELDA/WAHonline und Rezepturbefugnis/Freischaltung e-Rezept kann direkt mit Hrn. Sallmutter von der ÖGK-Verrechnungsstelle Kontakt aufgenommen werden (Tel.: +43 50766 123304, hannes.sallmutter(at)oegk.at).

Für die elektronische Übermittlung von bereits bezahlten Wahlarzt-Honorarnoten über WAHonline wird kein e-Card-Anschluss benötigt. Ab 1. Juli 2024 haben freiberuflich tätige Ärzt:innen sowie ärztliche Gruppenpraxen, für deren Leistungen Kostenerstattungen, Kostenersätze oder Kostenzuschüsse gewährt werden sollen, dem Krankenversicherungsträger die von den Patient:innen nachweislich bezahlten Honorarnoten nach deren Zustimmung mit einem einheitlichen Datensatz in elektronischer Form zu übermitteln!