Nach aktuellen Informationen wird die Verfügbarkeitsprämie für anspruchsberechtigte teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter:innen in den Landes- und Universitätskliniken der LGA nicht automatisch ausgezahlt, sondern muss unter Angabe des Anspruchsgrunds beantragt werden. Die Prämie steht im aliquoten Ausmaß zu, wenn die Arbeitszeit aufgrund von Kinderbetreuungspflichten, Pflegeteilzeit, Familienhospizfreistellung, Wiedereingliederungsteilzeit oder aufgrund besonders wichtiger, berücksichtigungswürdiger Gründe herabgesetzt wird. Das Antragsformular sollte von der LGA demnächst zur Verfügung gestellt werden. Sobald wir es von der LGA erhalten, informieren wir wieder in der eline.