Verstärkte West-Nil-Virus-Aktivität

Gemäß Epidemiegesetz 1950 besteht eine Meldepflicht für Erkrankungs- und Todesfälle mit West-Nil-Fieber

Aktuell lässt sich eine im Vergleich zu den Vorjahren früher einsetzende und stärkere West-Nil-Virus-Aktivität in Österreich beobachten. In Ostösterreich (Wien, Niederösterreich, Burgenland) werden vermehrt Infektionen gemeldet, auch international zeigt sich eine ähnliche Entwicklung.  Das Gesundheitsministerium ruft daher in Erinnerung, dass gemäß Epidemiegesetz 1950 eine Meldepflicht für Erkrankungs- und Todesfälle mit West-Nil-Fieber besteht.