Klarstellung zu den Themen Medikamentenabrechnung und ABS
Es handelt sich insbesondere um die Rückmeldung zur 30-Minuten-Regelung beim ABS für No-Box-Präparate: Hier bestätigt die ÖGK in Punkt 2 des Schreibens, dass die 30-Minuten-Regelung auch für No-Box-Präparate gilt. Allerdings wird in Punkt 7 zu diesen Regelfällen Stellung genommen.
Die ÖGK vertritt in diesem Zusammenhang die Meinung, dass es sich bei Anträgen für Arzneimittel, die sich außerhalb des EKO befinden bzw. außerhalb der Zulassung eingesetzt werden sollen, meist um komplexe und damit nicht um Regelfälle handelt.
Diese benötigen laut ÖGK mehr Zeit für die Bearbeitung, da oft viele Attachments angehängt sind, die sorgfältig geprüft werden müssen. Eine entsprechende Rückmeldung mit dem Ersuchen, einen nochmaligen Antrag mit Befunden etc. über das Gesundheitspartnerportal zu übermitteln, soll den bürokratischen Aufwand für beide Seiten reduzieren, da dann die Antwort ohne weitere Umwege oder wiederholte ABS-Anträge erfolgen kann.
Klarstellung in ÖGK-Infoschreiben von 10. Dezember 2024 nach gemeinsamem Gesprächstermin
Aufgrund zahlreich vorgebrachter Anregungen und Beschwerden von Seiten der niederösterreichischen Ärzt:innenschaft hat die ÄKNÖ im Dezember 2024 einen Gesprächstermin mit der ÖGK organisiert, um offene Punkte zu den Themen Medikamentenabrechnung und ABS zu diskutieren und entsprechend klarzustellen. Wie von der ÄKNÖ in diesem Termin ersucht, hat die ÖGK die besprochenen Punkte auch schriftlich festgehalten. Das Schreiben dazu finden Sie als PDF am Ende des Beitrages.
Wir weisen in diesem Zusammenhang besonders auf die Punkte 30-Minuten-Regelung sowie die Bewilligung von No Box-Produkten hin.
Anwendung der 30-Minuten-Regelung in Niederösterreich
Sollte ein ABS-Antrag nicht innerhalb von 30 Minuten vom Medizinischen Dienst beantwortet werden, so darf die Hausapotheke das Produkt abgeben. In der ÖGK erfolgt grundsätzlich eine Prüfung durch die Sachbearbeiter:innen. Sollte die 30 Minuten-Erledigungsdauer im ABS überschritten sein, erfolgt keine Retaxierung (Streichung) auf Grund der fehlenden Bewilligung. Falls nachträglich eine Ablehnung erfolgt, wird die betroffene Verordnung in der Abrechnung dennoch akzeptiert. Ausgenommen von der 30-Minuten-Regelung sind No-Box Produkte.
WICHTIG: Der Standpunkt der ÖGK, wonach No-Box-Produkte von der 30-Minuten-Regelung ausgenommen sind, wird von Seiten der ÄKNÖ NICHT geteilt. Aktuell erfolgt in diesem Punkt noch eine Klärung mit der Kasse.
Im Zusammenhang mit allen weiteren Punkten lesen Sie bitte das Schreiben der ÖGK nachstehend.
Kontakt
Für sämtliche abrechnungstechnische Fragen kontaktieren Sie folgende Ansprechpartnerinnen bei der ÖGK Niederösterreich
Karin Putzenlechner, Tel. 05-0766-123421
Doris Miegl, Tel. 05-0766-123431