Unterfertigung von Papierrezepten

Papierrezepte sind von den Verschreibenden entweder eigenhändig zu unterschreiben oder elektronisch zu signieren

Aus gegebenen Anlass dürfen wir Sie informieren, dass Papierrezepte von den Verschreibenden entweder eigenhändig zu unterschreiben oder elektronisch zu signieren sind. Das Aufdrucken einer eingescannten Unterschrift ist nicht ausreichend. Der optionale Ausdruck bei e-Rezepten muss hingegen nicht unterschrieben werden.