Noch bis 30. April 2023 gilt in Ordinationen die gesetzlich vorgegebene Maskenpflicht-Regelung. Für die Zeit ab 1. Mai hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine Stellungnahme an die Wr. Ärztekammer verfasst. Darin wird bestätigt, dass auch nach dem Außerkrafttreten der 2. COVID-Basismaßnahmenverordnung mit 30. April 2023 eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske für Patient:innen und Begleitpersonen vorgesehen werden kann. Ausgenommen sind selbstverständlich Notfälle. Die Stellungnahme finden Sie nachstehend. Derzeit warten wir auf eine weitere Stellungnahme, ob es eine Maskenpflicht für Mitarbeiter:innen in Ordinationen geben wird.
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