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Gründungsförderungen für PVE und Gruppenpraxen verlängert

Verlängerte Einreichfristen bis 31. Jänner 2026

Die EU fördert sowohl die Gründung als auch den Ausbau von Primärversorgungseinheiten. Zudem besteht seit 2024 zusätzlich für Gruppenpraxen der Fächer Allgemeinmedizin bzw. Kinder- und Jugendheilkunde mit ÖGK-Vertrag und erweitertem Leistungsangebot die Möglichkeit, im Rahmen des Projekts „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ Förderungen zu beantragen. 

Folgende Einreichfristen sind zu beachten: 

  • Gründungsförderungen (Typ A) für Primärversorgungseinheiten können noch bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.
  • Projektförderungen für bestehende Primärversorgungseinheiten (Typ B.1) können wie bisher bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.
  • Projektförderungen für Vertragsgruppenpraxen (Typ B.2) können ebenfalls bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.

Auf der Webiste der Plattform Primärversorgung finden Sie die Förderrichtlinien für den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan sowie einen detaillierten Fragenkatalog (FAQ) zu den jeweiligen Förderungen.

Link: Förderrichtlinien