Die EU fördert sowohl die Gründung als auch den Ausbau von Primärversorgungseinheiten. Zudem besteht seit 2024 zusätzlich für Gruppenpraxen der Fächer Allgemeinmedizin bzw. Kinder- und Jugendheilkunde mit ÖGK-Vertrag und erweitertem Leistungsangebot die Möglichkeit, im Rahmen des Projekts „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ Förderungen zu beantragen.
Folgende Einreichfristen sind zu beachten:
- Gründungsförderungen (Typ A) für Primärversorgungseinheiten können noch bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.
- Projektförderungen für bestehende Primärversorgungseinheiten (Typ B.1) können wie bisher bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.
- Projektförderungen für Vertragsgruppenpraxen (Typ B.2) können ebenfalls bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.
Auf der Webiste der Plattform Primärversorgung finden Sie die Förderrichtlinien für den österreichischen Aufbau- und Resilienzplan sowie einen detaillierten Fragenkatalog (FAQ) zu den jeweiligen Förderungen.
Link: Förderrichtlinien