Die Kriterien zur Beurteilung von Spender:innen zur Aufrechterhaltung des Schutzes von Spender:innen und Empfänger:innen von Blut und Blutprodukten, die auf EU-Vorgaben beruhen, wurden fachlich aktualisiert und in Bezug auf neueste Erkenntnisse und Erfahrungen im Blutspendeprozess optimiert. Die Änderungen treten mit 1. Juni 2025 in Kraft.