Mitglieder des WFF, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls den ärztlichen Beruf nicht ausüben können, haben Anspruch auf Krankenunterstützung.
Mitglieder des WFF, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls den ärztlichen Beruf nicht ausüben können, haben Anspruch auf Krankenunterstützung.