Laden...

4-Wochen-Frist für Antrag auf Krankenunterstützung

Bei Erkrankung oder Unfall - online beantragen

Wer aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls den ärztlichen Beruf nicht ausüben kann, hat Anspruch auf Krankenunterstützung. Dieser besteht bei einem stationären Aufenthalt ab dem ersten, bei einem Krankenstand in häuslicher Pflege ab dem vierten Tag.

WICHTIG: Der Antrag auf Krankenunterstützung muss spätestens vier Wochen nach Beendigung des Krankenstands gestellt werden. Die Beantragung ist auch schon ohne Vorlage von Unterlagen während des Krankenstands möglich, die fehlenden Unterlagen müssen schnellstmöglich nachgereicht werden. Das Online-Formular finden Sie auf www.arztnoe.at/kru-online.

Link: Wohlfahrtsfonds/Häufigste Themen/Krankheit