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Zermörserbarkeit von Arzneimitteln

Stellt häufig einen Off-Label-Use dar

Pflegeorganisationen treten immer wieder an niedergelassene Ärzt:innen heran und ersuchen um Bestätigung, dass bestimmte Arzneimittel gemörsert verabreicht werden können. 

In diesem Zusammenhang weisen wir auf Folgendes hin: Beim Zerkleinern oder Mörsern von Tabletten ist Vorsicht geboten, da dies die Freisetzung, Stabilität und Wirksamkeit des Medikaments beeinflussen kann. Insbesondere retardierte oder magensaftresistente Tabletten können nicht bedenkenlos gemörsert werden. Es kann sonst zu einer unerwünschten schnellen Wirkstofffreisetzung und potenziellen Nebenwirkungen kommen. Zudem kann das Mörsern zu einem Wirkstoffverlust im ein- bis zweistelligen Prozentbereich führen, und es birgt Risiken der Verunreinigung oder – für das Personal – Exposition gegenüber toxischen Substanzen. 

Da das Mörsern in der Regel nicht in der Fachinformation vorgesehen oder sogar untersagt ist, stellt es häufig einen Off-Label-Use dar, für den die:den anordnende:n Ärzt:in eine erhöhte Verantwortung trifft. Die Zermörserbarkeit eines Arzneimittels sollte daher nicht bedenkenlos bestätigt werden.