Die Influenza-Impfsaison 2024/25 geht zu Ende. Im Zusammenhang mit Influenza-Impfdosen aus dem öffentlichen Impfprogramm (ÖIP) gilt es folgende Vorgehensweise zu beachten:
- Die Influenza-Impfdosen aus dem ÖIP sind Eigentum des Bundes. Bitte bewahren Sie nicht benötigte Impfdosen bis zum Ende der Haltbarkeit auf.
Impfdosen, die bis dahin nicht verimpft wurden bzw. nicht mehr intakt sich (Bruch etc.), melden Sie bitte auf www.bbg.gv.at/impfstoffe/verwurf. Auch nicht verimpfte Impfdosen aus dem COVID-Impfprogramm können Sie dort eingeben, und zwar als separate Meldung.
Durch die Meldung nicht benötigter Impfdosen entstehen Ihnen keine Nachteile. Sie unterstützen damit eine bessere Planung künftiger Impfsaisonen.
- Die Impfdosen sind nach Ende der Haltbarkeit auf dem üblichen Weg zu entsorgen.