Das BMSGPK und die ÖÄK haben ein Memorandum of Understanding unterschrieben. Es wird damit das gemeinsame Ziel verfolgt, die Information zu COVID-19 zu intensivieren und den Einsatz von COVID-19-Therapeutika österreichweit zu optimieren:
- Die ÖÄK wird eine Informationskampagne zu COVID-19-Therapeutika umsetzen.
- Niedergelassene Vertragsärzt:innen werden weiterhin über Corona-Impfung und -Therapeutika aufklären. Für den entstehenden Mehraufwand erhalten sie zusätzlich zum im Rahmen der Krankenversicherung abzurechnenden Honoraranspruch EUR 12,-- pro Aufklärungsgespräch vom Bund.
- Niedergelassene Vertragsärzt:innen können künftig auch symptomlose Corona-Risikopatient:innen auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen. Der Kostenersatz beträgt je Testung EUR 25,--. Getestet werden dürfen:
- Patient:innen, die einer Risikogruppe im Sinne der COVID-19 Risikogruppenverordnung angehören
- Diabetiker:innen,
- Personen mit einem BMI von mindestens 30
- Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben
Mit der Umsetzung der Maßnahmen wird ab 1. September 2022 begonnen.