Mit Abschluss des ersten Teils eines zweistufigen Prozesses werden die KFA-Tarife rückwirkend ab 1. Jänner 2025 um 14,74 Prozent erhöht. Mit dieser Erhöhung sind auch die Jahre 2023 und 2024 abgedeckt. Zusätzlich wurden eine Stärkung der Gesprächsmedizin und eine Fortführung der telemedizinischen Leistung festgelegt. Parallel dazu arbeiten wir am zweiten Teil des Prozesses, das heißt an Verbesserungen, die bei Umsetzung des BVAEB-Abschlusses in Kraft treten werden.