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Kassenrundschreiben zur Krankschreibung

Nicht mit der ÄKNÖ abgestimmtes Rundschreiben der Kasse an Vertragspartner

In diesen Tagen ergeht ein Rundschreiben der ÖGK an alle Vertragsärzt:innen für Allgemeinmedizin bzw. Allgemein- und Familienmedizin sowie Primärversorgungseinheiten. 

Wir halten in diesem Zusammenhang fest, dass es sich dabei um ein einseitiges Rundschreiben der Kasse handelt, das etliche inhaltliche Fehler enthält. So ist etwa die geforderte Diagnosecodierung vertraglich nicht abgebildet. Ebenso wird im Falle eines Einspruches gegen die vorzeitige Beendigung des Krankenstandes dieser in der Regel den Patient:innen ausgehändigt und nicht von der:dem Ärzt:in an die ÖGK übermittelt. Auch die Übermittlung von Unterlagen per E-Mail ist aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben nicht möglich. 

In einer Besprechung am 26. März haben wir diese Bedenken gegenüber dem Medizinischen Dienst der ÖGK geäußert. Dennoch wurde uns mitgeteilt, dass das Rundschreiben in der geplanten Form versendet wird.