Eintragung in den e-Impfpass

Verpflichtung die verabreichten Influenza-Impfungen im e-Impfpass zu speichern

Im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Impfprogramm Influenza (ÖIP) wird darauf hingewiesen, dass jede:r Ärzt:in gesetzlich verpflichtet ist, verabreichte Influenza-Impfungen im e-Impfpass zu speichern. Ein Eintrag ist auch außerhalb der Ordination bzw. ohne Anschluss an das e-card-System möglich, und zwar:

1. Eintrag über das e-card-System (integriert in die Arztsoftware oder e-card-Web-Oberfläche)

2. Eintrag mittels Web-Erfassungssystem

3. Eintrag mittels App „e-Impfdoc“

Im e-Impfpass muss die Impfung im Auswahlfeld „Impfprogramm“ mit „Öffentliches Impfprogramm (ÖIP) Influenza“ dokumentiert werden. Die Pharmazentralnummer des Impfstoffs kann für die Eintragung eingescannt werden. Von Elga wird gerade ein Newsletter zum Thema vorbereitet.
Für Personen, die – etwa weil sie ausschließlich über eine private Krankenversicherung und keine e-card verfügen – keine ELGA-Teilnehmer:innen sind, ist eine Eintragung nicht möglich. In diesen Fällen hat die Dokumentation ausschließlich in der Patient:innenkartei zu erfolgen.

Dokumentation von Impfungen im e-Impfpass (pdf) 248 KB
Allgemeines, Dokumentation COVID-19 und ÖIP Influenza
Dokumentation von Impfungen im e-Impfpass (pdf) 151 KB
Vereinfachung bei den Auswahlmöglichkeiten der Impfschemata