Entsprechend einem Beschluss der Kommission zur Arzneimittelversorgung wurden einige Arzneispezialitäten von der Liste der zu bevorratenden Arzneimittel (Anlage der Bevorratungsverordnung) entfernt. Begründet wird dies unter anderem mit der Entspannung der Liefersituation bei den gestrichenen Wirkstoffen. Die geänderte Anlage tritt gleichzeitig mit der Bevorratungsverordnung am 21. April 2025 in Kraft.
Bevorratung von Humanarzneispezialitäten
BGBL. 38. Verordnung (pdf) 101 KB
Änderung der Voerordnung betreffend die Bevorratung von Humanarzneispezialitäten