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Infektionszulage = Gefahrenzulage iSd EStG?

Infektionszulage ist nicht automatisch auch eine steuerbegünstigte Gefahrenzulage im Sinne des Einkommensteuergesetzes

Aufgrund vermehrter Rückfragen machen wir darauf aufmerksam, dass die Infektionszulage, die Mitarbeiter:innen laut Punkt XVII. des „Kollektivvertrags für nicht-ärztliche Angestellte bei Ärzt:innen“ zusteht, nicht automatisch auch eine steuerbegünstigte Gefahrenzulage im Sinne des Einkommensteuergesetzes darstellt. Selbst dann nicht, wenn dies lange Zeit Hand in Hand ging. Hierzu müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen, die im Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls den Finanzbehörden nachzuweisen sind. Besonders das Erfordernis der Überwiegenheit der außerordentlichen (Infektions-)Gefahr aufgrund der ausgeführten Tätigkeiten ist hier entscheidend.

Zur individuellen Abklärung raten wir zur Kontaktaufnahme mit Ihrer:m Steuerberater:in!

Link: ÖGK