Inhalt:
Gem. § 8 Führerscheingesetz (FSG) müssen Führerscheinwerber:innen ein ärztliches Gutachten vorlegen, das bestätigt, dass sie zum Lenken von Kraftfahrzeugen geeignet sind.
Dieses Gutachten muss von sachverständigen Ärzt:innen gem. § 34 FSG erstellt werden.
Voraussetzungen für eine Bestellung zum:r sachverständigen Ärzt:in gem. § 34 FSG sind:
- niedergelassene Ärzt:innen für Allgemeinmedizin
- Vertrauenswürdigkeit
- Aufrechte Lenkberechtigung der Klasse B
- Absolvierung der Schulung zum:r sachverständigen Ärzt:in gem. § 34 FSG oder Physikatsprüfung
Achtung: Nicht-ordinationsführende Ärzt:innen sowie Wohnsitzärzt:innen können nicht als sachverständige Ärzt:innen gem. § 34 FSG bestellt werden!
Beim Grundkurs herrscht 100 % Anwesenheitspflicht!