Inhalt:
In der geltenden Fassung der „Weiterbildungsverordnung Opioid-Substitution“ ist zur Erlangung der Qualifikation zur Durchführung der umfassenden Substitutionsbehandlung
ein Basismodul „Indikationsstellung und Einstellung“ im Ausmaß von 40 Einheiten einmalig zu absolvieren
sowie eine regelmäßige vertiefende Weiterbildung im Ausmaß von jährlich 6 Einheiten erforderlich.
Das Basismodul zum ÖÄK Diplom Substitutionsbehandlung besteht aus insgesamt 40 Lehreinheiten.
20 Einheiten sind durch den Besuch von Veranstaltungen zu absolvieren, die von den jeweiligen Landesärztekammern angeboten werden. Zusätzlich müssen 20 Einheiten im Wege des E-Learning-Moduls „E-Learning Basismodul Substitutionsbehandlung (inkl. Abschlusstest)“ auf www.meindfp.at absolviert werden.
Diese Veranstaltung gilt als 2. Teil des Basismoduls „Indikationsstellung und Einstellung“ und ist für das ÖÄK Diplom „Substitutionsbehandlung“ im Ausmaß von 10 Einheiten für Ärzt:innen in Substitutionsausbildung anrechenbar.