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871. Verwaltungsausschuss  
§ 113 Abs. 1 Ärztegesetz bestimmt, dass die Verwaltung des Wohlfahrtsfonds dem Verwaltungsausschuss obliegt. Dazu kann er sich externer Experten bedienen. Im Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Ni  
874. Beitragsrechner  
Beitragsrechner - Pensionsbeitrag Zur unverbindlichen, individuellen Ermittlung Ihres Pensionsbeitrages Wir stellen Ihnen ein unverbindliches Rechenbeispiel (Excel - Datei) zur Verfügung, mit welch  
875. Bestattungsbeihilfe  
Im Fall des Ablebens eines Mitgliedes des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich werden jener Person, die die Begräbniskosten getragen hat, die Begräbniskosten bis zu einer Höhe von max  
876. Hinterbliebenenunterstützung  
Im Fall des Ablebens eines Mitgliedes des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich wird neben Witwen(r)pension und Bestattungsbeihilfe auch eine Hinterbliebenenunterstützung ausbezahlt. I  
877. Inserat aufgeben  
Anzeige für die Ordinationsbörse Inserate für Ordinationsräumlichkeiten von Ärztinnen/Ärzten - für Ärztinnen/Ärzte angeboten, gesucht und gefunden. Die Ärztekammer für Niederösterreich stellt auf i  
878. Leistungen  
> Merkur: Krankheitskosten- und SonderklasseversicherungLeistungen des WFF für SIE! > Merkur: Krankheitskosten- und Sonderklasseversicherung > Krankenunterstützung > Altersverso  
879. Krankenunterstützung  
Mitglieder des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich haben bei Krankheit und Behandlung in Form häuslicher Pflege oder stationären Aufenthalts, bei Rehabilitationsaufenthalten im unmit  
880. Notstandsfonds  
Im Fall eines wirtschaftlich bedingten Notstandes kann an Wohlfahrtsfondsmitglieder und deren Hinterbliebene eine Unterstützungsleistung aus dem Notstandsfonds ausbezahlt werden.AntragsformularW