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861. Rechtliche Grundlagen  
Die Organisation der beruflichen Interessenvertretungen in Form von Selbstverwaltungskörpern ist in der Österreichischen Bundesverfassung geregelt. Das Ärztegesetz bildet auf bundesgesetzlicher Gr  
862. Service  
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich ist bemüht, seinen Mitgliedern ein bestmögliches Service zu bieten. Auf den folgenden Seiten finden Sie unter anderem Formulare für Ihre Meld  
863. Unterstützungsleistungen  
Der Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für NÖ setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Dabei ist zunächst zwischen dem Pensionsbeitrag und den Beiträgen für die Unterstützungsleistungen zu u  
864. Generelles  
Unter diesem Punkt werden weitere Fragen zu rechtlichen Themen, zu Vorschreibung und Zahlung der Beiträge sowie zum Bereich WFF-Zugehörigkeit, zur Tätigkeit in anderen Bundesländern oder im Ausland  
865. Altersversorgung  
Mitglieder des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich können ab Vollendung des Regelpensionsalters (65 Jahre), frühestens jedoch ab dem 60. Lebensjahr die Altersversorgung in Anspruch n  
866. Invaliditätsversorgung  
Bei dauerhafter oder vorübergehender Invalidität bietet der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich seinen Mitgliedern eine Invaliditätsversorgung. Diese wird bei Erfüllung der Vorausset  
867. Kinderunterstützung  
Kindern von Pensionsempfängerinnen/-empfängern des WFF der Ärztekammer für Niederösterreich wird – solange sie minderjährig sind – eine Kinderunterstützung ausbezahlt. Danach wird diese Leistung bei  
868. Witwen(r)versorgung  
Im Fall des Ablebens eines Mitgliedes des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich wird der Witwe/dem Witwer oder dem/der eigetragenen Partner/in eine Witwen- bzw. Witwerversorgung in der  
869. Waisenversorgung  
Im Fall des Ablebens eines Mitgliedes des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich haben die Waisen Anspruch auf eine Waisenversorgung. Diese beträgt für Halbwaisen zehn Prozent des Pensi  
870. Versicherungen  
Der Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich bietet für seine rein freiberuflich tätigen beitragspflichtigen Mitglieder eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung (Opting Out)