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Mitglieder des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich können ab Vollendung des Regelpensionsalters (65 Jahre), frühestens jedoch ab dem 60. Lebensjahr die Altersversorgung in Anspruch n
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Im Fall des Ablebens eines Mitgliedes des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich haben die Waisen Anspruch auf eine Waisenversorgung. Diese beträgt für Halbwaisen zehn Prozent des Pensi
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