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901. Diverse Kundmachungen  
Kundmachung der Aufhebung eines Beschlusses des Verwaltungsausschusses Prüfbericht der Niederösterreichischen Landesregierung als Aufsichtsbehörde vom 06.10.2011   
902. Beginn der Tätigkeit  
Willkommen im Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für NÖ! Als Mitglied des Wohlfahrtsfonds haben Sie grundsätzlich bereits ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft Ansprüche auf unsere Versorgungs- und Un  
903. Tätigkeit in mehreren Bundesländern  
Das Ärztegesetz sieht die verpflichtende Mitgliedschaft jeweils nur in einem der neun österreichischen Wohlfahrtsfonds vor. Dabei richtet sich die Mitgliedschaft danach, wo zuerst die ärztliche Täti  
904. Krankheit  
Können Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls den ärztlichen Beruf nicht ausüben, haben Sie Anspruch auf die Krankenunterstützung. Der Anspruch von EUR 35,-- brutto pro Tag besteht bei  
905. Schwangerschaft  
Weibliche Wohlfahrtsfondsmitglieder mit Beitragsleistung haben für die Dauer des vorzeitigen und des regulären Mutterschutzes neben dem staatlichen Wochengeld auch Anspruch auf die Krankenunterstütz  
906. Krankenversicherungen  
Aufgrund eines Beschlusses der Österreichischen Ärztekammer sind rein freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte (ausschließlich Niedergelassene und Wohnsitzärzte) von der Pflichtkrankenversicherung n  
907. Pensionsantritt  
Zur Inanspruchnahme der WFF-Pension sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Pensionsantritt vor Vollendung des 65. Lebensjahres: Kündigung sämtlicher Verträge mit den Sozialversicherungsträ  
908. Ausbildungsmillion  
Förderung der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten der NÖ Landeskliniken Was ist die "Ausbildungsmillion"? Mit „Ausbildungsmillion" werden die finanziellen Mittel bezeichnet, die von den  
909. Karfreitagsregelung  
Am 22. März 2019 ist die Novelle zum Arbeitsruhe- und Feiertagsruhegesetz in Kraft getreten, mit der die neue „Karfreitagsregelung" umgesetzt wird. Die Neuregelung erklärt bestehende kollektivve  
910. Mutterschutz  
Neue Regelung zum Wochengeld - Möglichkeit der Anrechnung von Überstunden Da auf Grund des Mutterschutzgesetzes ab Bekanntwerden der Schwangerschaft keine Überstunden und/oder Nachtdienste mehr gelei