Umsetzung Erweiterung HPV-Impfprogramm

Die HPV-Impfung Gardasil 9 steht von 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025 im kostenfreien Impfprogramm zur Verfügung.

Die HPV-Impfung Gardasil 9 steht von 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025 vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr im kostenfreien Impfprogramm zur Verfügung. Empfohlen ist die Impfung weiter vorrangig vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (4. Schulstufe). Bei den Impfungen vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr handelt es sich um Nachhol-Impfungen. Durch die Ausweitung der kostenlosen HPV-Impfung bis zum 30. Geburtstag erhalten mehr als eine Million junge Menschen zwischen 21 und 30 Jahren nun die Möglichkeit, sich bis Ende 2025 kostenlos vor HPV-bedingten Krebsvorstufen und sechs Krebserkrankungen zu schützen.

Kostenfreies Impfprogramm

Für die Inanspruchnahme der Impfung im Rahmen des kostenfreien Impfprogrammes gilt das Alter zum Zeitpunkt der 1. HPV9-Impfung im kostenfreien Impfprogramm. Personen nach dem 30. Geburtstag, die also vor dem 1. Juli 1994 geboren sind, fallen nicht mehr in das kostenfreie Impfprogramm. Ausnahme: Wenn die 1. HPV-Impfung vor dem 30. Geburtstag erfolgt ist, kann ausnahmsweise auch nach dem 30. Geburtstag die Impfserie kostenfrei beendet werden. 

Impfschema

Ab dem vollendeten 9. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr ist das Schema 1+1 empfohlen: 2. Dosis frühestens sechs bis maximal zwölf Monate nach der 1. Dosis. Vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 30. Lebensjahr handelt es sich beim 2-Dosen-Schema um eine off-label-Anwendung, die jedoch laut Impfplan Österreich 2023/24, Version 2.0, empfohlen wird. Für die entsprechende Wirksamkeit auch in dieser Altersgruppe ist es unbedingt notwendig, das empfohlene Intervall von mindestens sechs Monaten zwischen 1. und 2. Impfung einzuhalten. 

Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind 3 Dosen empfohlen (nicht kostenfrei): 2. Dosis zwei Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis sechs bis acht Monate nach der 2. Dosis. 

Ist die 1. Impfung kurz vor dem vollendeten 30. Lebensjahr erfolgt, so kann nach sechs Monaten die 2. Impfung kostenfrei erfolgen, selbst wenn die betreffende Person dann das 30. Lebensjahr schon vollendet hat. Wurde die 2. Dosis im 2-Dosen-Schema früher als fünf Monate nach der 1. Dosis verabreicht, so ist immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von sechs bis acht Monaten nach der 2. Dosis – entsprechend 3-Dosen-Schema). 

Für immunsupprimierte und immuninkompetente Personen gilt altersunabhängig das 3-Dosen-Schema. 

Wenn ein 3-Dosen-Schema auf Grund überzogener Intervalle/Alter oder aus anderen Gründen anzuwenden ist, so können drei HPV9-Impfungen im kostenfreien Impfprogramm entsprechend den oben angeführten Rahmenbedingungen bereitgestellt werden. 

Bei versäumten Impfungen mit HPV9 sollten diese ehestmöglich nachgeholt werden. Bis zum vollendeten 30. Lebensjahr sind insgesamt zwei Impfungen ausreichend, ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind insgesamt drei Impfungen notwendig. 

Vollständiger Impfschutz

Ist ein kompletter Impfschutz gegen alle 9 HPV-Typen von Gardasil 9 gewünscht, so muss eine altersentsprechend vollständige Grundimmunisierung mit HPV9 erfolgen. Das bedeutet, dass in Einzelfällen auch Kinder, die zuvor im kostenfreien Impfprogramm mit zwei Dosen HPV4 geimpft wurden, HPV9 kostenfrei erhalten können, sofern sie in das entsprechende Alter fallen. Ist nur eine Impfung mit HPV4 erfolgt, sollten bei Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr zwei Impfungen mit HPV9 verabreicht werden (kostenfrei). Ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sind auch hier drei Impfungen notwendig (nicht kostenfrei).

Beschränkungen aufgehoben

Die fachspezifischen Beschränkungen für Fachärzt:innen in Hinblick auf Impfungen wurden dauerhaft aufgehoben. Das bedeutet, dass etwa Gynäkolog:innen auch Buben und Männer sowie Kinderärzt:innen Eltern impfen dürfen. 

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz weist auf die Dokumentationspflicht im e-Impfpass hin. 

Bezug der Impfstoffe

Die Impfstoffe werden aus den Kontingenten des kostenfreien Kinderimpfprogramms abgerufen.

Die Verabreichung der Impfungen wird bis zum 30. Geburtstag über die etablierten Wege des Kinderimpfprogramms organisiert. 

Link: Informationsblatt für Impfärzte (pdf)

Eine HPV-Informationskampagne ist in Planung, darüber wird gesondert informiert. 

Laufende Informationen finden Sie auch auf impfen.gv.at.