Wohlfahrtsfonds: Formblatt M01-2025

Bitte bis zum 13. September 2024 einreichen

Auch heuer ersuchen wir Sie wieder uns Ihre Einkommensdaten aus 2022 zu übermitteln, damit wir Ihren Pensionsbeitrag und Ihre Kammerumlage für das Jahr 2025 berechnen können. In den vergangenen Tagen haben Sie dazu das Formblatt M01-2025 elektronisch in Ihre Ärztekammerbox bzw. – um den Postweg verzögert – postalisch erhalten. Bitte übermitteln Sie uns das ausgefüllte Formblatt und die notwendigen Nachweise bis 13. September 2024, am bequemsten und zeitsparend mittels Online Datenerfassung über das Ärztekammer-Portal.

Ab 2024 werden Turnusärzt:innen in den ersten vier Jahren nach ihrer Ersteintragung in der Ärzteliste mit Fixbeiträgen vorgeschrieben. Turnusärzt:innen, die sich in den ersten vier Jahren nach Ersteintragung in die Ärzteliste befinden, haben somit in diesem Zeitraum keine Einkommensunterlagen einzubringen. Sollten Sie dieser Gruppe angehören (Ersteintragung ab 2022), wurde Ihnen für 2025 kein Formular M01-2025 übermittelt.

Link: M01 Online - Meldung Einnahmen