Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax

Die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax ist laut Gesundheitstelematikgesetz nur mehr in Ausnahmefällen zulässig.

Die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax ist laut Gesundheitstelematikgesetz nur mehr in Ausnahmefällen zulässig und soll künftig gänzlich eingestellt werden. Eine datenschutzkonforme Alternative zum Fax stellen Ende-zu-Ende verschlüsselte E-Mails dar. Viele öffentliche Institutionen und Behörden, darunter auch die Ärztekammern, nutzen bereits eine Verschlüsselung mit dem S/MIME Protokoll, das wir in diesem Zusammenhang empfehlen. Die Österreichische Ärztekammer plant, entsprechende Zertifikate direkt an alle Ärzt:innen auszugeben, über die genauen Details informieren wir Sie demnächst.