Änderungen zum Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrag: Valorisierung der Tarife und Neuerungen

Rückwirkend per 1. Jänner 2024 - Voraussetzung ist eine elektronische Übermittlung der Befundblätter für Vorsorgeuntersuchungen ab 1. Juli 2024

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte konnte mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger im Rahmen eines Zusatzprotokolls eine Adaptierung des Vorsorgeuntersuchungs-Gesamtvertrages umsetzen. Dieses 4. Zusatzprotokoll umfasst folgende Themenschwerpunkte:

Valorisierung der Tarife

Der derzeitige Allg. VU Tarif in Höhe von EUR 88,-- konnte rückwirkend per 1. Jänner 2024 auf EUR 105,--angehoben werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Erhöhung für den:die jeweilige:n Ärzt:in nur dann in Kraft tritt, wenn ab 1. Juli 2024 die Befundblätter für Vorsorgeuntersuchungen elektronisch übermittelt werden. Andernfalls wird der bisherige Tarif in Höhe von EUR 88,-- ausbezahlt.

Die Sozialversicherungsträger werden voraussichtlich ab September 2024 mit der rückwirkenden Auszahlung des neuen VU-Tarifes starten. Sobald uns zur Abwicklung eine konkrete Vorgehensweise von Seiten der SV-Träger vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.

Ab 1. Jänner 2025 erfolgt eine weitere Erhöhung des Tarifs für die Allgemeine Vorsorgeuntersuchung. Dieser wird dann von EUR 105,-- auf EUR 110,-- erhöht.

Ergänzung zu den VU-Tarifen

Mit dem Tarif sind auch jene die VU betreffenden administrativen Tätigkeiten abgegolten, die sich aus dem VU-GV in der derzeit geltenden Fassung einschließlich dieser Gesamtvertraglichen Vereinbarung ergeben. Die VU-Befunde sowie die VU-Vertragspartner werden mit einem sozialversicherungsweit einheitlichen Pseudonym versehen. Die Pseudonymisierung erfolgt durch die Pseudonymisierungsstelle des DVSV.

Unterstützung der (Weiter)-Entwicklung der Digitalisierungsvorhaben

Darüber hinaus hat die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte Unterstützung bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben der Sozialversicherung zugesagt:

  • Entwicklung und Abstimmung eines Projektplans für die e-Verordnung
  • VU-Daten in ELGA
  • Überarbeitung der VU-Anamnesebögen und Befundblätter
  • Digitale Befundblätter im Rahmen des Gynäkologischen VU-Programms

Die konkreten Inhalte und Abläufe der Digitalisierungsvorhaben werden in einem weiteren Schritt unter Einbindung der Ärztekammer skizziert und festgelegt. Details zu den jeweiligen Projekten werden verhandelt und in gesonderten Vereinbarungen geregelt.

Weiterentwicklung des Vorsorgeuntersuchungsprogramms

Zur inhaltlichen Weiterentwicklung des derzeitigen VU-Programms haben unter Einbindung des Referates für Vorsorgemedizin bereits Gespräche mit den Sozialversicherungsträgern stattgefunden. Bis 2025 sollen die Inhalte für ein adaptiertes und erweitertes Vorsorgeprogramm vorliegen.