Honorarvereinbarung für Primärversorgungseinheiten für Kinder- und Jugendheilkunde

Änderungen im Primärversorgungsgesetz machen es möglich, dass in Zukunft auch ausschließlich Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde Primärversorgungszentren (PVZ) gründen können. Mit der Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen wurde eine konstante vertragliche Basis für teilnehmende Ärzt:innen geschaffen. Anfang 2024 wurde auf Basis des allgemeinen Gesamtvertrags für Primärversorgungseinheiten (PVE) ein spezifiziertes eigenständiges Regelwerk vereinbart.

Mit der abgeschlossenen Übergangsvereinbarung für Kinder-PVEs in Niederösterreich haben nun auch Fachärzt:innen für Kinder- und Jugendheilkunde die Möglichkeit offen in Form von Primärversorgungszentren zusammenzuarbeiten und damit einen niederschwelligen Zugang zur kassenärztlichen Versorgung anzubieten.

Zusätzlich wurde zwischen der ÄKNÖ und der ÖGK NÖ (exkl. BVAEB und SVS) ein Sideletter zu diesem Vertrag vereinbart. Dieser konkretisiert die Leistungen des erweiterten Teams.

Förderungen im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026

Aus dem EU-Aufbaufonds (RRF) stehen Österreich Zuschüsse in der Höhe von rund 3,5 Mrd. Euro zu. Diese werden in unterschiedlichen Bereichen investiert, unter anderem im Gesundheitswesen.
Für die Attraktivierung der Primärversorgung sowie für die Förderung von Projekten in der Primärversorgung stehen dabei rund 100 Mio. Euro zur Verfügung. Ziel ist die Förderung von mindestens 170 themenspezifischen Projekten österreichweit bis 2026, davon rund 60 Neugründungen (Zentren und Netzwerke). Es handelt sich dabei um eine Investitionsförderung, wobei jeweils 50 % der anerkannten Kosten gefördert werden, bei Neugründung bis zu 1,6 Mio. Euro und bei bestehenden PVE bis zu 200.000 Euro.

Eine Zusammenfassung sowie ausführliche Informationen zu den Förderungen finden Sie in den PDF-Dokumenten sowie in den FAQs der Gesundheit Österreich GmbH

Förderung der Primärversorgung im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020 - 2026 (pdf) 71 KB
Zusammenfassung der wichtigsten Informationen (aktualisiert 14.3.2022)

Primärversorgung in Niederösterreich als Zentrum oder Netzwerk

Nachdem 2018 die ersten Primärversorgungseinheiten (PVE) als Zentren an einem Standort in Niederösterreich eröffnet wurden, wurde in der Folge gemeinsam von der Ärztekammer für Niederösterreich und der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) ein Konzept für PVEs als Netzwerk entwickelt.

Neben der Möglichkeit zur Etablierung einer dislozierten Gruppenpraxis (in der Rechtsform einer GmbH oder einer OG) besteht seit März 2019 die Option, eine Vereinbarung für Primärversorgungsnetzwerke auch in der Organisations- und Rechtsform eines Vereins zur Erbringung allgemeinmedizinischer Leistungen zu etablieren.

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte für Allgemeinmedizin oder Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin können sich laufend um Primärversorgungseinrichtungen in Niederösterreich bewerben.

Gemäß bundesweitem PVE-Gesamtvertrag sind länderspezifische Details im Rahmen einer gesamtvertraglichen Honorarvereinbarung abzuschließen.

PVE-Honorarvereinbarung

Der bundesweite PVE-Gesamtvertrag, der im April 2019 beschlossen wurde, sieht vor, dass regionale Detailregelungen in den Bundesländern durch PVE-Honorarvereinbarungen umzusetzen sind.

Mit dem Vertragspartner NÖGKK wurde daher noch 2019 vereinbart, die Inhalte des bisherigen Basispapiers für Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich inklusive Netzwerke zu übernehmen und nur dort Änderungen vorzunehmen, wo dies entweder aufgrund des bundesweiten Gesamtvertrages erforderlich ist oder sich ein Änderungsbedarf aus den Erfahrungen mit den bisherigen PVE-Pilotprojekten ergeben hat.

Ab 1. Jänner 2020 gelten folgende Neuerungen:

  • Gemäß Primärversorgungsgesetz können Kinderärztinnen/Kinderärzte Teil des Kernteams sein. Eine entsprechende Anpassung wurde vorgenommen.
  • Die Regelungen zur Teilnahme am Wochenend- und Feiertagsdienst werden zwischen Netzwerken und Zentren gleichgestellt. Alle PVE sind verpflichtet, an dem in Niederösterreich eingerichteten Wochenendbereitschaftsdienst im dafür vorgesehenen Ausmaß teilzunehmen.
  • Eine eigene Regelung für die Überführung bestehender Pilotprojekte in den „Regelbetrieb“ wird aufgenommen.
  • Die Regelung betreffend Privatleistungen fällt weg. Es gilt folgende bundesweite Lösung: Für die Überprüfung, welche neuen Leistungen außerhalb der Sachleistung in PVEs erbracht werden, wird ein paritätisch vom Hauptverband und der Österreichischen Ärztekammer eingerichteter Monitoring-Ausschuss eingerichtet, der zumindest einmal pro Halbjahr tagt und bundesweit überprüfen soll, welche Leistungen außerhalb der Versorgungsaufträge nicht als Sachleistung erbracht werden.
  • Honorierung:
    • Die neuen „Wundleistungen“ werden aufgenommen. Diese sind allerdings nicht abrechenbar, wenn sie von einem/einer Wundmanager/in des erweiterten Teams erbracht werden.
    • Physiotherapeutische Leistungen sind wieder abrechenbar, außer sie werden von einer/einem Physiotherapeutin/-therapeuten des erweiterten Teams durchgeführt.
    • Der neue Besuchszuschlag für Heime wird aufgenommen.
    • Die Höchstzahl der Pauschalen in Netzwerken wird gestrichen.
    • Im Wochenenddienst wird komplett nach Einzelleistungen abgerechnet. Die entsprechenden Volumina werden aus der Kopfpauschale herausgerechnet.
    • Die Kopfpauschalen werden unter Berücksichtigung des Honorarabschlusses (inkl. Laborumschichtung) erhöht.
Tarife - PVE-Kopfpauschalen (pdf) 112 KB
Stand: 18.7.2023

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