Diagnose und Leistungsdokumentation im ambulanten Bereich

Codierungspflicht: noch vieles ungeklärt

Im Rahmen des Vereinbarungsumsetzungsgesetzes wurde die gesetzliche Codierungspflicht für Vertragsärzt:innen ab 1. Jänner 2025 und für Wahlärzt:innen ab 1. Jänner 2026 festgelegt. Der anzuwendende Code ist nach wie vor durch eine Verordnung des Gesundheitsministers zu definieren. 

Aufgrund der vielen ungeklärten Punkte rät die Bundeskurie niedergelassene Ärzte derzeit von einer verfrühten Anschaffung entsprechender Softwaremodule ab (ausgenommen PVEs, die vertraglich bereits zur Codierung verpflichtet sind). Selbstverständlich werden wir Sie informieren, sobald uns nähere Vorgaben zu den Codierungsmodalitäten und den zu verwendenden Softwarelösungen vorliegen.