Covid-Testung und Verordnung von Paxlovid

Information zur Abrechnung ab 1. Oktober 2024

Die zwischen Österreichischer Ärztekammer sowie ÖGK, BVAEB und SVS akkordierte Punktation betreffend Leistungen zur Verordnung von Paxlovid wurde von der Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte am 25. September beschlossen. 

Eine offizielle Information der ÖGK dazu ist noch ausständig (Stand 27. September, 12 Uhr). Sobald diese vorliegt, wird sie hier auf der Website ergänzt.

Zu den Details:

Ab 1. Oktober 2024 kann von den Fächern Allgemeinmedizin, HNO, Lunge und Innere Medizin ein Antigentest für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 mit der Position "COVT4" (EUR 12,--) verrechnet werden. Dies, sofern die Voraussetzungen für die Verordnung von Paxlovid gemäß Regelung im Erstattungskodex erfüllt sind (Erwachsene mit Symptomen einer Covid-19-Infektion und erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf und kein Verdacht auf eine Unwirksamkeit von Nirmatrelvir, Therapiebeginn innerhalb von höchstens fünf Tagen nach Symptombeginn). Die Leistung ist ungeachtet des Testergebnisses verrechenbar. Die Risikofaktoren für einen schweren Verlauf sind verbindlich publiziert. Mit dem Tarif sind alle Kosten betreffend die Abstrichentnahme, die Anschaffungskosten für den Test und die Testauswertung abgegolten.

Im Falle eines positiven Testergebnisses ist von den erwähnten Fächern zusätzlich die Position “COVAS” (EUR 13,--) verrechenbar. Abgegolten ist damit das umfassende Assessment inklusive Aufklärung über die Wirkungen und Nebenwirkungen sowie allfällige Wechselwirkungen von Paxlovid bei der gleichzeitigen Einnahme anderer Heilmittel bei positiv auf Covid getesteten Patient:innen, bei denen die Verordnung von Paxlovid gemäß Regelung im Erstattungskodex vorausgesetzten Risikofaktoren und der Zeitraum des Therapiebeginn vorliegen.

Bei beiden Positionen ist die gleichzeitige Verrechnung mit anderen Abstrichentnahmepositionen, mit Gastroskopie, Coloskopie, Ergometrie, Belastungs-EKG sowie sonstigen Gesprächspositionen nicht zulässig.