Meldung von Abwesenheiten für Kassenärzt:innen

Haben Sie schon Ihre Urlaube für das Jahr 2024 bekanntgegeben?

Der niederösterreichische Kassenvertrag sieht vor, dass eine Schließung der Ordination aufgrund von Urlaub oder Fortbildung „möglichst frühzeitig“ zu melden ist. Die Administration der Abwesenheiten wird im Ärzte-Service-Center der Ärztekammer für Niederösterreich durchgeführt. 

Ziel dieser Urlaubsregelung ist es sicherzustellen, dass in jedem Sprengel zu jedem Zeitpunkt ausreichend Ordinationen besetzt sind und es somit gerade in der Urlaubszeit zu keiner Überbelastung einzelner Ordinationen kommt. Für Fachärzt:innen gilt, dass in Bezirken mit mehreren Ordinationen des gleichen Sonderfachs zumindest eine geöffnet sein muss. 

Allen Vertragsärzt:innen stehen pro Kalenderjahr maximal je 42 Tage Urlaub und 14 Tage Fortbildung zur Verfügung. Grundsätzlich sind die Urlaube innerhalb des Sprengels zwischen Vertragsärzt:innen kollegial abzustimmen, bei etwaigen Überschneidungen gilt jedoch das Prinzip „first come, first serve“.

Die Urlaube können im Login-Portal selbst eingetragen werden, die Freigabe erfolgt nach Überprüfung durch die zuständige Abteilung.

Link: Login-Portal

Kontakt: Tanja Sobotka, Tel. +43 1 53751 275