Sterbeverfügung: Musterformular ärztliche Aufklärung

Im Rahmen der Errichtung einer Sterbeverfügung sind zwei unabhängige ärztliche Aufklärungsgespräche gesetzlich vorgesehen.

Die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte hat dafür einen Musteraufklärungsbogen entwickelt, der inhaltlich vorab mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abgestimmt wurde. Bitte beachten Sie, dass die ÖÄK / BKNÄ keine Haftung im Falle der Verwendung des Formulars übernimmt, auch wenn dieses seitens des Bundesministeriums fachlich und rechtlich geprüft worden ist.

Ergänzend zu einer Frage im Rahmen der BKNÄ-Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, die eine Aufklärung gemäß § 7 Abs. 1 StVfG vornehmen, die bei entsprechendem Hinweis zur Abklärung krankheitswertiger psychischer Störungen, deren Folge der Wunsch der sterbewilligen Person zur Beendigung ihres Lebens sein könnte, keine weitere Beratung durch eine:n Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin veranlassen müssen, sondern die Entscheidungsfähigkeit selbst abschließend beurteilen können. Das Ergebnis der vorgenommenen Abklärung ist im Formular zu dokumentieren.

Entsprechend ÖAK-RS 163/2022 wird weiterhin empfohlen, zur Information der aufklärenden Ärzt:innen einschließlich jener Fachärzt:innen, die zur Abklärung krankheitswertiger psychischer Störungen, deren Folge der Wunsch der sterbewilligen Person zur Beendigung ihres Lebens sein könnte, im Falle der Bestätigung einer entsprechenden krankheitswertigen psychischen Störung, dies in das Sterbeverfügungsregister einzutragen. Dies erscheint v.a. sinnvoll, um zu vermeiden, dass sterbewillige Personen, denen die notwendige Entscheidungsfähigkeit fehlt, so viele Beratungen gemäß § 7 Abs. 4 StVfG in Anspruch nehmen, bis sie eine Bestätigung erhalten, dass kein Hinweis auf eine Beeinträchtigung vorliegt.