Noch im Dezember soll ein Antrag zur Beschlussfassung im Nationalrat eingebracht werden. Dabei geht es um die Verlängerung der Übergangsregelung für Ärzt:innen mit einer Berechtigung zur ärztlichen Tätigkeit im Rahmen der Pandemie bis 31. Juli 2024 (§36b Abs 1 ÄrzteG). Nach heutigem Informationsstand braucht es aber insbesondere für bereits im Nostrifikationsprozess befindliche Personen auch über diesen Zeitpunkt hinaus eine weitere Regelung, die auch bereits in Vorbereitung ist.
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