Novellierungen ÖÄK-Verordnungen

„ÖÄK-Sprachprüfung-Deutsch“ * Spezialisierungsverordnung * Notärztinnen-/Notärzte-Verordnung

In der letzten Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer wurden drei Verordnungen im übertragenen Wirkungsbereich novelliert.

Informationen zur „ÖÄK-Sprachprüfung-Deutsch“

Mit 26. Juni 2024 ist die 3. Novelle zur „Sprachprüfungsverordnung (SP-VO)“ in Kraft getreten. Als neue Voraussetzung für den Antritt zur „ÖÄK-Sprachprüfung-Deutsch“ reicht jetzt ein Nachweis über die zuvor abgelegte Sprachprüfung nach Level B2. Es ist zulässig, die Prüfung in Sprachinstituten im In- und im Ausland abzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als zehn Jahre sein. Informationen zu Anmeldung und Prüfungsablauf finden Sie hier.

Spezialisierungsverordnung (SpezV)

Mit der 7. Novelle wird ab 1. September 2024 die neue Spezialisierung „Neurologische Intensivmedizin“ eingeführt. Diese dauert 36 Monate. Aus der Ausbildung zum:zur Fachärzt:in für Neurologie können bis zu 12 Monate angerechnet werden. Details dazu finden Sie auf der Website der Österreichischen Ärztekammer.

Notärztinnen-/Notärzte-Verordnung (NA-V)

Die 2. Novelle der NA-V ist mit 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Neben inhaltlichen Klarstellungen bzw. Anpassungen sind vor allem die Ausbildungsinhalte (Fertigkeiten) samt den entsprechenden Richtzahlen geändert worden. Die aktuelle konsolidierte Fassung stellt die Österreichische Ärztekammer auf ihrer Website zur Verfügung.