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Ärzte halten sich bei übriggebliebenen Impfdosen an Impfpriorisierung des Landes

Presseinformation vom 22. März 2021

Keinen Impfstoff verschwenden und dennoch verantwortungsvoll einsetzen

Derzeit impfen in Niederösterreich 475 Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen in ihren Ordinationen gegen COVID-19. 700 sollen es demnächst sein. Damit kann jede Niederösterreicherin und jeder Niederösterreicher innerhalb kürzester Zeit eine Ordination, in der Corona-Schutzimpfungen verabreicht werden, erreichen. Ärztinnen und Ärzte, die in ihren Ordinationen Corona-Schutzimpfungen verabreichen, bekommen von der Impfkoordination des Landes, Notruf Niederösterreich, Listen mit Personen, die zu impfen sind, sowie die entsprechende Menge an Impfstoff geliefert. „Wenn jemand nicht erscheint, bleibt dieser Impfstoff übrig. Die Dosis müsste entsorgt werden, wenn sie nicht innerhalb kürzester Zeit verimpft wird. Daher muss der Arzt bzw. die Ärztin entscheiden, wer diese Dosis erhalten soll. Dies passiert selbstverständlich nicht willkürlich, sondern wohlüberlegt und verantwortungsvoll. Für diese Fälle gibt es Wartelisten mit Personen, die eine Impfung dringend benötigen“, hält Dr. Christoph Reisner, MSc, Präsident der NÖ Ärztekammer, fest.

Der stellvertretende Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in NÖ, Dr. Max Wudy, ist Allgemeinmediziner und einer der Impfärzte in Niederösterreich. Er berichtet aus der Praxis: „Mit der Einteilung und Listenerstellung haben wir nichts zu tun, dies liegt einzig und allein in den Händen von Notruf NÖ. Da sich Personen kurzfristig abmelden können oder manchmal einfach nicht erscheinen, kann es selbst wenige Minuten vor Impfbeginn oder während des Impfens zu Änderungen kommen. Bleibt Impfstoff über, wird die vorbereitete Liste, die selbstverständlich den Vorgaben entspricht, abgearbeitet. Nicht immer sind die Impfwilligen allerdings erreichbar oder können kurzfristig in die Ordination kommen. Bevor man diese Dosen aber verwirft, verimpft man sie an erreichbare jüngere, weniger gefährdete Personen. Oft sind dies die Begleitpersonen der zu impfenden älteren Menschen, die diese im Alltag betreuen oder mit ihnen in einem Haushalt leben. Selbstverständlich ist dieses Vorgehen mit dem zuständigen Impfbeauftragten abgesprochen. Corona-Impfstoff wegzuwerfen, wäre beim vorherrschenden Impfstoffmangel absolut unverantwortlich.“

Aufklärungspflicht

Vor der Durchführung jeder Impfung oder Impfserie besteht eine ärztliche Aufklärungspflicht. Der Impfling oder ihre/seine Eltern oder Sorgeberechtigten sollen dadurch in die Lage versetzt werden, über die Teilnahme an der Impfung zu entscheiden.

Link: Aufklärungs- und Dokumentationsbogen zur Schutzimfpung in mehreren Sprachen: www.sozialministerium.at

Datenschutz

Zur Abrechnung geförderter Schutzimpfungen werden unter Umständen Listen mit den Daten der geimpften Personen an den Kostenträger bzw. den Fördergeber, in erster Linie an das Land NÖ, übermittelt. Derzeit kann nicht abschließend beantwortet werden, ob diese Meldung ohne ausdrückliche Einwilligung der Impflinge bzw. ihrer Vertreter - insbesondere der Eltern - zulässig ist. Es wird daher empfohlen, vor der Übermittlung der Daten die schriftliche Einwilligung des Impflings bzw. seines Vertreters einzuholen. Zu beachten ist weiters, dass die Übermittlung von Patientendaten in einer ungesicherten E-Mail unzulässig ist.

Impfungen des Gesundheitspersonals

Als Erweiterung des Österreichischen Impfplans wurden 2012 Empfehlungen für Impfungen des Gesundheitspersonals vom Institut für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin als österreichische Referenzzentrale für Impfungen, Reise-und Tropenmedizin des BMG in Kooperation mit dem Gesundheitsministerium und einem Expertengremium (u.a. den Mitgliedern des Nationalen Impfgremiums) erstellt. Die Empfehlungen sollen eine Hilfestellung in der Umsetzung der wichtigen Impfungen in diversen Risikobereichen für das Personal (inklusive aller in Ausbildung befindlicher Personen) in Spitälern, Instituten und Labors sowie an den medizinischen Universitäten darstellen.

Nützliche Dokumente:

Impfungen des Gesundheitspersonals (pdf) 713 KB
Rechtliche Aspekte (Stand: April 2017)
Impfungen für MitarbeiterInnen des Gesundheitswesens (pdf) 722 KB
Empfehlungen als Erweiterung des Österreichischen Impfplans (Stand: September 2012)