Aktuelle Informationen für Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner anlässlich der aktuellen Corona-Krise

Tätigkeitsbereich

  • Interessensvertretung der Arbeitsmediziner/innen nach außen sowie fachliches Beratungsgremium in diversen Ausschüssen der NÖ Ärztekammer nach innen
  • Anlaufstelle für Arbeitsmediziner/innen und Bearbeitung diverser arbeitsmedizinischer Anfragen
  • Informationsplattform für Arbeitsmediziner/innen
  • Vermittlung relevanter gesetzlicher Neuerungen für Arbeitsmediziner/innen

Weitere Informationen

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Nadelstichverordnung

Am 11. Mai 2013 trat die so genannte Nadelstichverordnung in Kraft. Als spezifische Arbeitnehmerschutzvorschrift soll sie Arbeitnehmer/innen im Gesundheitswesen vor Verletzungen schützen.

Die Nadelstichverordnung richtet sich nur an jene Ärztinnen und Ärzte, die Arbeitnehmer/innen in der Ordination beschäftigen und diese zu Tätigkeiten heranziehen, die ein Verletzungsrisiko durch scharfe bzw. spitze medizinische Instrumente bergen. Liegt in der Praxis ein solches Verletzungsrisiko vor, so hat der ordinationsführende Arzt/die ordinationsführende Ärztin der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer für die Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit medizinische Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn für eine konkrete Tätigkeit geeignete medizinische Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen erhältlich sind, mit denen ein gleichwertiges Arbeitsergebnis erzielt werden kann.

Da die bis zuletzt zwischen dem Hauptverband und der Bundeskurie geführten Verhandlungen über die Bereitstellung der genannten medizinischen Instrumente mit integrierten Sicherheits- und Schutzmechanismen im Rahmen des kassenärztlichen Ordinationsbedarf kein Ergebnis gebracht haben, hat sich die Kurie der niedergelassenen Ärzte in dieser Angelegenheit unmittelbar an die NÖGKK gewandt und eingefordert, dass der von der NÖGKK bereitgestellte Ordinationsbedarf in Zukunft den beschriebenen Vorgaben entspricht.

Downloads:

Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (pdf) 172 KB
Information der ÖÄK über die wesentlichen Neuerungen ab 1.1.2013
Informationsblatt für Ansuchende (§ 56 ASchG) (pdf) 20 KB
zu Ermächtigung zur Durchführung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen
Sicherer Umgang mit Kühlschmierstoffen im Betrieb (pdf) 104 KB
Informationen der Arbeitsinspektion vom Jänner 2013
Leitfaden für die Arbeitsinspektion (pdf) 453 KB
Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen im Rahmen der Kontroll- und Beratungstätigkeit
Formular Einwirkungen durch Hand-/Arm-Vibrationen (pdf) 276 KB
Mit der AUVA wurde ein Untersuchungsformular akkordiert, das der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz entspricht.
Grundlagen zur arbeitsmedizinischen Beurteilung von Arbeitszeitregelungen (pdf) 1,017 KB
Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass eine Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen nur bei arbeitsmedizinischer Unbedenklichkeit zulässig ist. Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin erstellt.
Leitfaden zum Wiedereingliederungsteilzeitgesetz (pdf) 1 MB
Mit erkrankten Arbeitnehmer/innen, die sich nach einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung noch nicht fit für einen vollen Berufseinstieg fühlen, kann seit 1. Juli 2017 unter bestimmten Voraussetzungen für maximal sechs Monate Teilzeitarbeit vereinbart werden.
Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes (pdf) 149 KB
Zur Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien, die zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen („CLP-Verordnung") geändert wurden, war auch auf nationaler Ebene eine Anpassung der Terminologie betreffend gefährliche Arbeitsstoffe im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und weiteren betroffenen Bestimmungen erforderlich.
Information der ÖÄK zum UStR-Wartungserlass 2013 (pdf) 315 KB
Mit 1.1.2014 ist es zu einer Änderung der Umsatzbesteuerung arbeitsmedizinischer Leistungen gekommen. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Abrechnung von Eignungs- und Folgeuntersuchungen und daher auch auf die Abrechnung von VGÜ-Untersuchungen.