Anpassung der Tarife im nationalen Kinderimpfkonzept

Ab 1. Mai 2024 erfolgt die Verrechnung mit einem einheitlichen Impfhonorar von EUR 13,-- (+ 3,4 Prozent Ausgleichszulage) pro verabreichter Impfung unabhängig vom Impfstoff.

Ab dem Jahr 2024 wird jährlich eine Valorisierung des Impfhonorars gemäß der BVAEB-Valorisierung erfolgen. Die Abrechnung mit dem Land Niederösterreich erfolgt in bewährter Weise.  

EUR 13,-- + 3,4 Prozent Ausgleichszulage = EUR 13,44

Die Abrechnung über getätigte Impfungen erfolgt weiterhin über die bewährte Exceldatei "Mustervorlage Impfliste". Diese übermitteln Sie bitte an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

Link: Kostenloses Kinder-Impfkonzept des Landes NÖ